Unsere Anträge

Welche Themen der Gemeinderat in seinen Sitzungen behandelt, entscheidet nach der Gemeindeordnung der Oberbürgermeister. Jede Fraktion oder ein Sechstel des Gemeinderates kann einen Antrag stellen. Anfragen an den Oberbürgermeister können von jeder Stadträtin bzw. jedem Stadtrat schriftlich oder in einer Sitzung mündlich gestellt werden.

Wir sind mit dem Anspruch angetreten, unsere Gemeinderatstätigkeit möglichst transparent zu gestalten. Hier können Sie unsere Anfragen und Anträge nachlesen und deren Behandlung verfolgen.

2023

Alternativantrag zu TOP-5, Radverkehrskonzept Rödinghausen der Ratssitzung am 31.08.2023

Alternativantrag zu TOP-5, Radverkehrskonzept Rödinghausen der Ratssitzung am 31.08.2023

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt in der Ratssitzung einen Alternativantrag zu TOP 5 der Tagesordnung:

Antrag zur Geschäftsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Rödinghausen Alternativantrag zu TOP-5, 
Radverkehrskonzept Rödinghausen (Vorlagen-Nr.422/2020-2025) der Ratssitzung am 31.08.2023 

1) Das in der Anlage beigefügte und dem Fachausschuss vorgestellte Konzept wird beschlossen. 
Das Konzept stellt eine Handlungsempfehlung dar und schließt ergänzende und weitergehende Maßnahmen zur Förderung 
der Radverkehrsinfrastruktur nicht aus. 

2) Die in der Baulast der Gemeinde liegenden Handlungsoptionen behandeln die Schulwege mit besonders hoher Priorität. 
Sichere Radwege zu den Schul- und Kitazentren in Rödinghausen und Bruchmühlen sind vorrangig zu planen und dem 
Fachausschuss zur Beratung vorzulegen. Der Radverkehr soll vorrangig auf verkehrsarmen Straßen geführt werden. 
Der Kfz-Verkehr ist durch geeignete Maßnahmen auf die Hauptverkehrsstraßen zu lenken. 
Neben der bereits im Konzept erfolgten Priorisierung sollen Übergänge über Hauptverkehrsstraßen im Hinblick auf ihre 
Sicherheit zusätzlich betrachtet werden. Unbefestigte Wirtschaftswege werden in die Planung mit einbezogen. 
Sollten sich einzelne Maßnahmen in der Baulast der Gemeinde Rödinghausen nicht durchführen lassen, 
wird die Verwaltung Alternativen prüfen. 

3) Ein Sachstandsbericht ist dem Fachausschuss mindestens einmal jährlich vorzulegen. 

4) Bei Maßnahmen, die sich in der Baulast Dritter, wie dem Kreis Herford und dem Landesbetrieb Straßen NRW befinden, 
tritt die Verwaltung, in Kontakt mit dem jeweiligen Baulastträger, verbunden mit dem Ziel, die Möglichkeiten 
der Umsetzung der Handlungsoptionen auszuschöpfen.

Weitere Erklärungen finden sich im dazugehörigen Antrag.
Download Antrag

2022

Antrag zur Errichtung einer Gleichstellungsstelle in der Gemeinde Rödinghausen

Antrag zur Errichtung einer Gleichstellungsstelle in der Gemeinde Rödinghausen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag, in der nächsten Ratssitzung den
folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:
Der Rat der Gemeinde Rödinghausen beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Einrichtung
einer Gleichstellungsstelle und die Stelle im Stellenplan und der Hauptsatzung der Gemeinde zu
verankern.

Begründung:
Der § 5 der Gemeindeordnung NRW schreibt ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner eine
hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte vor. Siehe dazu Anlage 1.
Die Bevölkerungsentwicklung der der Gemeinde Rödinghausen schwankte zwischen 10.175
Einwohner*innen (2004), 9.758 Einwohner*innen (2019) und 10.210 Einwohner*innen (2021). Zurzeit
wohnen aktuell 10.007 Einwohner*innen in Rödinghausen. Darüber hinaus plant die Gemeinde
weiterhin Flächen für einen Bevölkerungszuwachs ein. Deswegen stellt die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN erneut einen Antrag.
Die Kommunen im Kreis Herford und der Kreis Herford haben Gleichstellungsstellen eingerichtet. Für die
Gemeinde Rödinghausen muss die Zusammenarbeit auf dieser Ebene gestärkt werden.
Des Weiteren könnte die Einrichtung einer solchen Stelle für alle Bürger*innen von Bedeutung sein.
Eine nachhaltige Umsetzung der geschlechtersensiblen Sichtweise (Gender Mainstreaming) setzt voraus,
dass alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst – insbesondere Führungskräfte – Chancengleichheit und
Gleichstellung von Frauen und Männern als Pflichtaufgabe begreifen und vorurteilsfrei angehen. Um dies
zu fördern und zu unterstützen, gibt es Gleichstellungsbeauftragte.
Im Haushaltsplan 2023 sollte eine hauptamtliche Stelle mit Vertretungsregelung eingeplant werden.

Weitere Erklärungen finden sich im dazugehörigen Antrag.
Download Antrag

Antrag zum Sachstandsbericht Regionalplan

Antrag zum Sachstandsbericht Regionalplan

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt im öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des
Ausschusses Gemeindeentwicklung, Liegenschaften und Infrastruktur den folgenden
Tagesordnungspunkt aufzunehmen:
Die Verwaltung berichtet über Entwicklungen im Verfahren zur Aufstellung des aktuellen
Regionalplans.

Begründung:
Schon mehrfach war die Aufstellung des Regionalplanes OWL Thema in den politischen Gremien
der Gemeinde Rödinghausen.
Im Zuge einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2020 gaben viele Verbände, Parteien, sowie
Institutionen und Privatpersonen ihre Stellungnahmen zum Entwurf ab. Auch die Gemeinde
Rödinghausen hat nach kontroverser Diskussion eine Stellungnahme abgegeben. Die
Stellungnahmen wurden von der Bezirksregierung nun ausgewertet.
In einem Entscheidungskompass äußert sich die Bezirksregierung zu Kritik und Anregungen.
Außerdem gab es im September und Oktober 2022 Erörterungstermine für die Träger öffentlicher
Belange.
Die Gemeindeverwaltung hat bislang nicht von den Erörterungsterminen berichtet.
In Anbetracht des großen öffentlichen Interesses in Rödinghausen soll die Verwaltung von den
Erörterungsterminen und dem Verfahrensstand Regionalplan berichten.

Weitere Erklärungen finden sich im dazugehörigen Antrag.
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Alternativantrag der GRÜNEN zum Verkehrsgesamtkonzept am Bildungscampus

Alternativantrag der GRÜNEN zum Verkehrsgesamtkonzept am Bildungscampus

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte einen Alternativantrag bezogen auf den Antrag der SPD „Einrichtung von Elternhaltestellen an den Schulstandorten der Gemeinde
Rödinghausen“ mit folgenden Beschlussvorschlag stellen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, ein Verkehrs-Gesamtkonzept „An der Stertwelle“ und
„Grundschule Bruchmühlen“ mit Einbindung in weiteren Verkehrskonzepte wie z.B. das
Radwegekonzept unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Klimaschutzaspekte zu erstellen.

Begründung:
Die Einrichtung von Elternhaltestellen wird nicht zu einer Entlastung der Verkehrssituation
führen, da Eltern schon jetzt den Penny-Parkplatz nutzen und somit zur Entlastung beitragen.
Es ist zu erwarten, dass Eltern, die ihre Kinder bislang unmittelbar an der Schule absetzen, auch
künftig nicht das Angebot der Elternparkplätze nutzen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürwortet ausdrücklich weiter reichende Maßnahmen,
die eine sichere Verkehrsführung zum Schutz der jungen Schüler und Schülerinnen
gewährleisten.

Weitere Erklärungen finden sich im dazugehörigen Antrag.
Download Antrag

Bau eines Radweges an der L 557 Hansastraße

Bau eines Radweges an der L 557 Hansastraße

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt im öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des
Ausschusses Gemeindeentwicklung, Liegenschaften und Infrastruktur den folgenden
Tagesordnungspunkt und Beschlussvorschlag aufzunehmen:
Die Verwaltung stellt die vom Landesbetrieb Straßen NRW aufgezeigten Möglichkeiten eines
Planungsauftrages für den Bau eines Radweges an der L557/Neue Mühle dar.

Im Zusammenhang mit diesem Antrag bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den am
02.11.2021 gefassten Beschluss zur Darstellung des Sachstandes zum Bau eines Radwegs an der L
557 Hansastraße umzusetzen.

Weitere Erklärungen finden sich im dazugehörigen Antrag.
Download Antrag

Transparente und öffentliche Darstellung beim Verkauf kommunaler Immobilien

Transparente und öffentliche Darstellung beim Verkauf kommunaler Immobilien

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt den folgenden Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu behandeln:
Die Verwaltung berichtet über die Vorgehensweise des Verkaufs kommunaler Immobilien im Hinblick auf die Darstellung des Wettbewerbs, eines transparenten Verfahrens und der Wirtschaftlichkeit.
 

Begründung:
Mit der Zusammenlegung der Grundschulen Ost- und Westkilver an einen Standort, dem Neubau einer Grundschule im Bereich des Schulzentrums Schwenningdorf und dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Westkilver ist die Nutzung mehrerer Immobilien aufgegeben worden. Ein Teil der Immobilien wurde bereits veräußert, weitere Käufe sind möglicherweise beabsichtigt. Für eine weitere Immobilie wurde den Fraktionsvorsitzenden ein mögliches Nutzungskonzept vorgestellt.
Grundsätzlich sind die Verfahren zum Verkauf von gemeindeeigenen Immobilien öffentlich und transparent darzustellen. Es muss jedem potentiellen Bieter die Möglichkeit gegeben werden, ein Angebot abzugeben. Die Gemeinde muss einem Nachweis der Durchführung dieser Bieterverfahren führen. Dazu gehören auch die Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gemäß den Haushaltsgrundsätzen einer Kommune und die Darstellung einer Werteermittlung für die Immobilie.Bislang wurden beabsichtige Verkäufe gemeindeeigener Immobilien nur z.T. den politischen Gremien zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, künftig den Gemeinderat und den Fachausschuss frühzeitig an den Planungen und den Verkaufsabsichten von kommunalen Immobilien zu beteiligen.
Zum Verfahren zu den Verkäufen soll in öffentlicher Sitzung berichtet werden.

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2021

Bündnis 90/Die Grünen möchten Radweg an der Hansastraße/Neue Mühle voranbringen

Bündnis 90/Die Grünen möchten Radweg an der Hansastraße/Neue Mühle voranbringen

Antrag im Ausschuss für Umwelt, Klima, und Mobilität

Im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität in Rödinghausen wurde in der letzten Sitzung ausführlich das Thema Radwegekonzept behandelt. Der Vortrag eines Planungsbüros, das für die Auftragsvergabe für ein solches Konzept wirbt und die sich anschließende Diskussion dominierten die Sitzung. Dabei ist die Anfrage von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zum Sachstand für einen Radweg an der Hansastraße zwischen Rödinghausen und Bünde, insbesondere im Bereich Neue Mühle kaum wahrgenommen worden. Die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger an der Hansastraße erfordert eine Lösung in absehbarer Zeit.

Die Hansastraße (Landstraße L 557) insbesondere im Bereich der Passage durch das Wiehengebirge bei Neue Mühle wird von vielen Radfahrer*innen und Fußgänger*innengenutzt. Dazu gehören sowohl Berufspendler*innen und Schüler*innen u.a. zum Bahnhof Neue Mühle als auch ein vermehrter Freizeitfahrradverkehr. Die Anzahl der Radfahrer*innen ist mit der Zunahme von E-Bikes in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte auf der L 557 kommt es dort, wo die Breite der Fahrbahn bei beidseitigem Verkehr kein Überholen von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zulässt, zu gefährlichen Situationen. Dazu gehören u.a. riskantes Überholen durch PKW und LKW ohne ausreichenden Sicherheitsabstand. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km führt dabei zu keinem geringeren Risiko. Bereits 2004 haben Naturschutzverbände und Agenda 21 Bewegung in Rödinghausen bei einem Termin mit dem damaligen Minister für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW, Axel Horstmann nachdrücklich auf die Problematik Radweg L 557 hingewiesen. Seitdem gab es keine erfolgversprechenden Bemühungen seitens des Landesbetriebes und der Gemeinde Rödinghausen, die Situation zu verbessern.

Die GRÜNEN möchten daher nach mehr als 15 Jahren offensichtlich politisch gewolltem Stillstand die Planungen voranbringen und beantragen in einem ersten Schritt den aktuellen Sachstand zu einem Radweg Neue Mühle/Hansastraße darzustellen.

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Antrag zum Bau eines Radweges an der L 557 Hansastraße (Neue Mühle)

Antrag zum Bau eines Radweges an der L 557 Hansastraße (Neue Mühle)

Sachstandsbericht zum Bau eines Radweges an der L 557 Hansastraße

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Klima und Mobilität und in der sich anschließenden Sitzung des Rates den folgenden Tagesordnungspunkt und Beschlussvorschlag aufzunehmen:

Sachstandsbericht zum Bau eines Radweges an der L 557 Hansastraße

Die Gemeinde Rödinghausen wird beauftragt zeitnah über den Sachstand zum Bau eines Radweges an der L 557 Hansastraße zwischen der Grenze zur Stadt Preußisch Oldendorf Oldendorf und der Stadt Bünde zu berichten.

Es sollen Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten sein:

Soll eine Radwegeverbindung zwischen der Stadt Preußisch Oldendorf (Bünder Straße) und der Einmündung Wehmerhorststraße (Hansastraße) fertiggestellt werden, wenn ja, wann?
Der Landesbetrieb Straßen NRW bereitet seit 2019 eine Zustandserhebung der
Radwege entlang von Landesstraßen und eine darauf fußende Priorisierung von Maßnahmen vor. Ist ein Radweg an der L 557 in dieser Erhebung und Priorisierung aufgeführt und wann ist dann mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?
Die Darstellung der intensiven Bemühungen der Gemeinde Rödinghausen zu Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW bezüglich einer konkreten Umsetzung der Radwegeverbindung.
Die Darstellung der Möglichkeiten des Baues/der Einrichtung eines Radweges zwischen dem Ende des Radweges der Stadt Preußisch Oldendorf und der Einmündung Wehmerhorststraße durch die Gemeinde Rödinghausen, sowie entlang der Hansastraße in Richtung Bünde. Zu berücksichtigen sind dabei auch alle Möglichkeiten einer einfachen Planungs- und Bauweise, ähnlich zum Vorgehen der Stadt Preußisch Oldendorf für einen vor einigen Jahren hergestellten Abschnitt des Radweges.
Begründung

Die Hansastraße (Landstraße L 557) insbesondere im Bereich der Passage durch das Wiehengebirge bei Neue Mühle wird von vielen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen genutzt. Dazu gehören sowohl Berufspendler*innen und Schüler*innen u.a. zum Bahnhof Neue Mühle als auch ein vermehrter Freizeitfahrradverkehr. Die Anzahl der Radfahrer*innen ist mit der Zunahme von E-Bikes in den letzten Jahren deutlich angestiegen.

Aufgrund des hohen PKW und LKW Verkehrs auf der L 557 kommt es in den Bereichen, in denen die Breite der Fahrbahn bei beidseitigem Verkehr kein Überholen von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zulässt, zu gefährlichen Situationen. Dazu gehören u.a. riskantes Überholen durch PKW und LKW ohne ausreichenden Sicherheitsabstand. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km führt dabei zu keinem geringeren Risiko.

Besonders gefährliche Bereiche, die im Rahmen einer Überplanung berücksichtigt werden müssen, sind:

die Führung des bestehenden Radweges aus nördlicher Richtung auf die L 557 in Höhe der Grenze zwischen Preußisch Oldendorf und Rödinghausen
die Ein- und Ausfahrten zum Haltepunkt Neue Mühle
der Einmündungsbereich Wehmerhorststraße (fehlender abgesenkter Bordstein des Geh-/Radweges)
der Einmündungsbereich Schluchtenweg, da hier der seitliche Randstreifen aus südlicher Richtung endet
sowie die gesamte Strecke ohne markierten Seitenstreifen zwischen Abzweig Schluchtenweg und nördlicher Gemeindegrenze.
die Einmündung Bünder Straße. Hier ist mit der Erneuerung des Brückenbauwerkes ein durch Betonsteine abgesicherter Fußweg anstelle des gesicherten Seitenstreifens errichtet worden. Die Betonrandsteine ragen soweit in die Bünder Straße hinein, dass für Radfahrer*innen eine Auffahrt auf den Fußweg über die Brücke nur möglich ist, wenn man die gekennzeichnete Überführung für Fußgänger*innen an der Bünder Straße nutzt. Diese Nutzung ist mit Gefahren für Radfahrer*innen und Autofahrer*innen verbunden. Für Autofahrer*innen ist nicht ersichtlich, dass Radfahrer*innen die Einmündung queren.
Alternativ ist die Querung der Brücke für Radfahrer*innen auf der Fahrbahn möglich.

Für Fußgänger*innen zum Haltepunkt Neue Mühle oder Wanderer des Wittekindsweges gibt es ebenfalls keine Möglichkeiten die Hansastraße hier sicher zu nutzen.

Im weiteren Verlauf der L 557, Hansastraße in Richtung Bünde besteht ein vorhandener Seitenstreifen, der neben der Fahrbahn mit einer durchgehenden Linie abgetrennt ist. Er kann von Fahrrädern befahren und Fußgänger*innen begangen werden. Es besteht keine ausreichende Sicherheit für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen da der Streifen von PKW und LKW u.a. für Ausweichmanöver und auch durch langsamere Fahrzeuge genutzt wird. Eine bauliche Trennung ist nicht vorhanden.

Bereits vor mehr 15 Jahren haben Naturschutzverbände und Agenda 21 Bewegung in Rödinghausen bei einem Termin mit dem damaligen Minister für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW, Axel Horstmann nachdrücklich auf die Problematik Radweg L 557 hingewiesen. Seitdem gab es keine weiteren Bemühungen seitens des Landes und der Gemeinde Rödinghausen die Situation zu verbessern.

Im Zuge der Mobilitätssicherung im ländlichen Raum der Gemeinde Rödinghausen und des Klimaschutzes ist die dargestellte Situation zwingend zu verbessern. Das sollte das ausdrückliche Ziel der Gemeinde Rödinghausen sein.

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Spender für die kostenlose Abgabe von Monatshygieneartikeln

Spender für die kostenlose Abgabe von Monatshygieneartikeln

Antrag zur Prüfung durch die Gemeinde, in welcher Form in der Gesamtschule Rödinghausen hygienische und vandalismussichere Spender für die kostenlose Abgabe von Monatshygieneartikeln aufgestellt werden können.

Rödinghausen, den 23.05.2021

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag, folgenden Beschlussvorschlag im Ausschuss für Schule, Jugend, Bildung und Sport zu beraten und zu beschließen, um ihn dann in einer Ratssitzung zur Abstimmung zu stellen:

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form in der Gesamtschule Rödinghausen hygienische und vandalis-mussichere Spender für die kostenlose Abgabe von Menstruationsartikeln aufgestellt werden können. Dazu sind die Kosten für die Anschaffung und Installation darzulegen.“

Begründung:

Das erste Mal tritt die monatliche Regelblutung, auch Menstruation oder Periode genannt, durchschnittlich zwischen dem elften und vierzehnten Lebensjahr auf und beeinflusst das Leben von Mädchen und Frauen von diesem Zeitpunkt an monatlich bis zum Beginn der Wechseljahre. Rund 500 Mal in ihrem Leben stellt sie Mädchen und Frauen vor Herausforderungen. Die Periode nimmt keine Rücksicht auf den Zeitpunkt oder die Lebenssituation, lässt sich nicht beeinflussen oder regulieren. Daher passiert es nicht selten, dass Mädchen und Frauen plötzlich und unerwartet in die Situation kommen, dass sie akut Damenhygieneartikel benötigen.

So können Situationen entstehen, in denen Mädchen und Frauen massiv eingeschränkt werden und mit Scham reagieren.

Gerade Menschen, die unter soziökonomisch schwierigen Bedingungen leben, sollten unterstützt werden. So stehen laut des ALG-II-Regelsatzes einer alleinstehenden oder alleinerziehenden Person lediglich 17,02 € des Gesamt-satzes von 446 € pro Monat für den Einkauf von Gesundheits- und Pflegeartikeln zur Verfügung. Mädchen und Frauen werden hier vor besondere Herausforderungen gestellt, denn sie müssen neben Hygieneprodukten des täglichen Bedarfs, auch Menstruationsartikel wie Binden und Tampons erwerben. Die Kosten für diese Produkte werden monatlich auf bis zu 15 € geschätzt – Schmerzmittel oder ähnliche mit der Menstruation verbundene Kosten sind dort noch nicht mit eingerechnet.

Das Problem, das hier deutlich wird, hat seit einiger Zeit einen Namen: Man spricht von Periodenarmut. Armut, die auftritt, wenn sich Mädchen und Frauen diese Produkte nicht mehr leisten können. Sie beginnen Stoffreste zu benutzen, die eine gesundheitliche Gefahr darstellen, nehmen weniger bis gar nicht am gesellschaftlichen Leben teil, sodass man auch von sozialen und psychischen Problemen in Folge der Periodenarmut spricht. Auch an deutschen Schulen berichten Lehrer*innen und Sozialarbeiter*innen über Scham bei Schülerinnen und die Nutzung von Stoffresten und Klopapier statt hygienischer Artikel. Obwohl die genauen Zahlen und Untersuchungen zu dem Thema in Deutschland gänzlich fehlen, zeigt ein Blick in unser Nachbarland Großbritannien, wie akut dieses Problem die Lebensrealität von Mädchen und Frauen bedroht. Dort kann sich eines von zehn Mädchen im Schulalter keine zwei Binden und Tampons pro Monat leisten. In Schottland ist seit Ende 2020 gesetzlich geregelt, dass in öffentlichen Einrichtungen (insbesondere Schulen und Universitäten) Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Neuseeland und zuletzt Frankreich setzen ebenfalls entsprechende Regelungen um.

Ziele sind dabei stets, Periodenarmut zu vermeiden und einen Beitrag zur Enttabuisierung des Themas Menstruation zu leisten. Die Ausstattung der Gesamtschule mit kostenlosen und unkompliziert zugänglichen Periodenprodukte soll hier in Rödinghausen der erste Schritt zur Erreichung dieser Ziele sein.

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Einrichtung einer Gleichstellungsstelle in der Gemeinde Rödinghausen

Einrichtung einer Gleichstellungsstelle in der Gemeinde Rödinghausen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag, in der nächsten Ratssitzung den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:

Der Rat der Gemeinde Rödinghausen beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Einrichtung einer Gleichstellungsstelle sowie die Stelle im Stellenplan und der Hauptsatzung der Gemeinde zu verankern.

Begründung:

Der § 5 der Gemeindeordnung NRW schreibt ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner eine hauptamtliche Gleich­stellungsbeauftragte vor. Siehe dazu Anlage 1.

Die Bevölkerungsentwicklung der der Gemeinde Röding-hausen schwankt zwischen 10.175 Einwohnern (2004) und 9.758 Einwohnern (2019). Laut Information des kommunalen Rechenzentrums vom 02.06.2021 wohnen aktuell 10.210 Einwohner in Rödinghausen. Die Gemeinde plant weiterhin Flächen für einen Bevölkerungszuwachs ein.

Die Kommunen im Kreis Herford und der Kreis Herford haben Gleichstellungsstellen eingerichtet. Für die Gemeinde Rödinghausen muss die Zusammenarbeit auf dieser Ebene gestärkt werden.

Des Weiteren könnte die Einrichtung einer solchen Stelle für alle Bürger*innen von Bedeutung sein.

Eine nachhaltige Umsetzung der geschlechtersensiblen Sichtweise (Gender Main­streaming) setzt voraus, dass alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst – insbesondere Führungskräfte – Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern als Pflichtaufgabe begreifen und vorurteilsfrei angehen. Um dies zu fördern und zu unterstützen, gibt es Gleichstellungsbeauftragte.

Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten inner-halb der Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde umfassen im Wesentlichen:

Impulse geben zu den Arbeitsbedingungen, den personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung und der Gemeinde mit der Zielsetzung, die Geschlechtergerechtigkeit zu verwirklichen,
Informations- und Akteneinsicht (Personalakten nur mit Genehmigung)
Beteiligungsrecht in allen personellen Angelegenheiten
Erstellung eines Frauenförderplanes
Vertretung der Belange weiblicher Beschäftigter, unbeschadet der Rechte des Personal­vertretung, berät sie bei Bewerbungen, Stellenausschreibungen, Weiterbildung, Elternzeit- und Freizeitregelungen, Teilzeit, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz u.a.
Maßnahmen zur Bewusstseinsförderung zu Gleichstellungsthemen
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Mädchen in der Jugendarbeit
Zusammenarbeit mit Institutionen und Gruppen vor Ort
Gremienarbeit zu Gleichstellungsthemen
Öffentlichkeitsarbeit
Mit freundlichen Grüßen

Andrea Haack

Anlage 1

Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 10.6.2021
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Bekanntmachung der Neufassung vom 14.07.1994

§ 5 Gleichstellung von Frau und Mann

(1) Die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe können die Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte bestellen.

(2) In kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern sowie in kreisfreien Städten sind hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

(3) Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.

(4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches an den Sitzungen des Verwaltungsvorstands, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist auf Wunsch das Wort zuerteilen. Sie kann die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs unterrichten.

(5) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren, den Beschlussvorlagen des Bürgermeisters widersprechen; in diesem Fall hat der Bürgermeister den Rat zu Beginn der Beratung auf den Widerspruch und seine wesentlichen Gründe hinzuweisen.

(6) Das Nähere zu den Absätzen 3 bis 5 regelt die Hauptsatzung.

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Antrag zur Durchführung einer „Einwohnerfragestunde“ zu Beginn jeder Ratssitzung der Gemeinde Rödinghausen

Antrag zur Durchführung einer „Einwohnerfragestunde“ zu Beginn jeder Ratssitzung der Gemeinde Rödinghausen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag, folgenden Beschlussvorschlag in der nächsten Ratssitzung zur Abstimmung zu stellen: „Der Rat der Gemeinde Rödinghausen beschließt zu Beginn jeder öffentlichen Ratssitzung und zu Beginn der öffentlichen Ausschusssitzungen eine „Einwohnerfragestunde“ durchzuführen. Die Fragestunde soll in angemessener Länge für die Dauer von max. 30 Minuten angeboten werden. Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Rödinghausen ist entsprechend zu ändern“ Begründung: Die „Einwohnerfragestunde“ wurde bislang vierteljährlich am Ende der Sitzung durchgeführt bzw. als einer der letzten Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzung des Rates aufgenommen. Bürger*innen haben die Möglichkeit in der Einwohnerfragestunde mündliche Anfragen zu Angelegenheiten der Gemeinde Rödinghausen zu stellen. Bürger*innen müssen entsprechend der bisherigen Regelung bis zum Ende der Sitzung präsent sein, um ihre Anfragen zu stellen. Die Dauer der Ratssitzungen ist häufig nicht absehbar. Bürgernähe bedeutet, im Vorfeld der Beschlüsse der Gremien den Bürger*innen, die Möglichkeit zu geben, ihre Interessen darzustellen. Ratsmitglieder haben somit die Möglichkeit diese Interessen in ihrer Entscheidung besser zu berücksichtigen. Für mehr Bürgern he und zur Förderung der demokratischen Mitwirkung an politischer Willensbildung und Entscheidungsprozessen in der Gemeinde Rödinghausen fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein regelmäßiges Angebot einer „Einwohnerfragestunde“ zu Beginn jeder Ratssitzung und vor jeder Fachausschusssitzung.
Die Regelungen zur „Einwohnerfragestunde“ sind aktuell in der Geschätsordnung nichtausreichend aufgeführt. Die Geschäftsordnung ist an die gültigen Regelungen anzupassen.

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Archiv

2020

Durchführung einer Einwohnerversammlung zum Entwurf des Regionalplanes OWL

Durchführung einer Einwohnerversammlung zum Entwurf des Regionalplanes OWL

gem. § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Rödinghausen

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellen den Antrag den folgenden Beschlussvorschlag in der nächsten Ratssitzung zur Abstimmung zu stellen. „Der Rat der Gemeinde Rödinghausen beschließt eine Einwohnerversammlung gem. des   3 der Hauptsatzung der Gemeinde durchzuführen und die Einwohner über den Entwurf des Regionalplanes OWL Stand 2020 zu informieren. Die Einwohnerversammlung findet vor der Beschlussfassung de Ausschüsse und des Rates zum Regionalplan statt.“
Begründung: Der Regionalplan OWL enthält in seinen Festlegungen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Der Entwurf des Regionalplans OWL enthält insbesondere die Vorranggebiete für die zukünftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete der Kommunen und bildet damit die Grundlage für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden. Die Hauptsatzung der Gemeinde Rödinghausen sieht vor, dass der Rat die Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten hat. Die Unterrichtung soll m glichst frühzeitig erfolgen. Eine Einwohnerversammlung soll insbesondere stattfinden, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben der Gemeinde handelt, die die strukturelle Entwicklung der Gemeinde unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind. (§ 3 Hauptsatzung der Gemeinde Rödinghausen vom 30.05.2018) Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Rödinghausen Der Regionalplan ist von grundlegender Bedeutung für die strukturelle Entwicklung der Gemeinde. Um die Fristen des Beteiligungsverfahrens einzuhalten, sind die Beschlussfassung zur Einwohnerversammlung und die Versammlung zeitnah durchzuführen.

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Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Gründung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums

Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Gründung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums

Der Rat der Gemeinde Rödinghausen beschließt eine Machbarkeitsstudie zur Gründung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) durchzuführen.

Begründung: Die Altersstruktur der in Rödinghausen praktizierenden Hausärzte und -ärztinnen lässt vermuten, dass wir mittel- und langfristig die ärztliche Versorgung mit den aktuellen Anwerbepraktiken nicht sicher gewährleisten können. Die Bedürfnisse junger Mediziner haben sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. So ist den meisten eine gute Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf wichtiger als ein hohes Einkommen. Elternzeit, kranke Kinder oder die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen lassen sich in der Regel nicht mit einer selbstständig geführten Praxis vereinbaren. Arbeiten in Teilzeit ist ebenfalls unüblich. Des Weiteren wird der Schritt in die Selbstständigkeit oft nicht gewagt, da Abrechnungstätigkeiten, Regressververfahren und  ähnliches junge Mediziner abschrecken. 
Andere Kommunen werben Ärzte und Ärztinnen in erster Linie durch finanzielle Anreize an. Ein kommunal geführtes ärztliches Versorgungszentrum kann Ärzte und Ärztinnen sowie ärztliches Hilfspersonal und Fachkräfte für die Abrechnung anstellen. So können sich die Mediziner auf die Versorgung der Patienten konzentrieren, sind zur Umsatzsteigerung nicht auf den Verkauf von nicht evidenzbasierten IGEL-Leistungen angewiesen, müssen keine wirtschaftlichen Risiken eingehen, können Teilzeitverträge mit individuell verhandelbaren Arbeitszeiten abschließen und können so eine deutlich bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen.
Rödinghausen hätte den Vorteil, dass man durch solch ein Leuchtturmprojekt die Attraktivität für junge Mediziner langfristig deutlich steigern würde und man nicht auf einzelne Mediziner und deren guten Willen zur Niederlassung angewiesen wäre.

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